Seitdem die EU-Kommission eine Vereinheitlichung des Datenschutzgesetzes zum 25. Mai 2018 für den gesamten EU-Raum beschlossen hat, stehen zahlreiche international agierende Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Datenschutzrichtlinien übersetzen zu lassen. Bislang mussten sich in Deutschland ansässige Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) richten, das jedoch nun von der DS-GVO abgelöst wird.
Sämtliche Webseitenanbieter müssen daher ihre Datenschutzrichtlinen in den Sprachen ihrer Webseite anbieten.
Datenschutzrichtlinien von Fachübersetzern
Zur Übersetzung Ihrer Datenschutzrichtlinien stellt Ihnen unser Übersetzungsbüro in Berlin professionelle Fachübersetzer für alle europäischen Sprachen zur Verfügung.
Professionell bedeutet für uns:
- Übersetzer*innen mit Hochschulabschluss (Diplom oder M. A.) oder staatlicher Anerkennung
- Übersetzungen ausschließlich in die Muttersprache
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
- dauerhafter Wohnsitz im Ursprungsland der Muttersprache
- versierter Umgang mit Übersetzungs-Software wie SDL Trados, Across oder memoQ
Hier erfahren Sie mehr über unser Team.
Die Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung sollte zunächst von einem zertifizierten Datenschutzbeauftragten oder -auditor durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie auch dazu und stellen Ihnen einen Datenschutz-Experten zur Seite. Unser Hauptaugenmerk gilt jedoch auf der Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung.
Mit über 2000 professionellen Übersetzer(n)*innen weltweit, darunter Fachübersetzer*innen für alle europäischen Sprachen wie das Englische (British oder American English), Spanische, Italienische oder Französische sind Sie mit NATIVE SPEAKER auf der rechtlich sicheren Seite.